KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
Professionelle Betreuung in allen Arbeitsrechtbelangen.
Kollektives Arbeitsrecht
(außergerichtlich und gerichtlich)
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Recht der Arbeitnehmervertreter wie Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen
Ein paar Beispiele aus der Praxis:
Ein Arbeitgeber plant strukturelle Änderungen in der Arbeitsorganisation, stellt neue Fertigungslinien auf, stimmt auf die neuen Prozesse neuer Arbeitszeiten ab. Der im Betrieb bestehende Betriebsrat wird vor vollendete Tatsachen gestellt.
Was ist zu tun? Wie sieht die Rechtslage aus? Hat der Betriebsrat hier Mitbestimmungsrechte? Kann er noch eingreifen? In welchen Bereichen kann er mitbestimmen?
Diese Fragen werden mit der nötigen Eile geprüft, der Betriebsrat wird in die Lage versetzt, sich durch ordnungsgemäße Beschlüsse Rechtsrat und rechtlichen Beistand zu holen und bei der Geltendmachung und Durchsetzung seiner Rechte außergerichtlich und gerichtlich in einem Beschlußverfahren vertreten. Soweit erforderlich werden kurzfristig notwendige Eilverfahren eingeleitet.
Parallel dazu unterstützen wir den Betriebsrat bei der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Betriebsöffentlichkeit, um den Arbeitnehmer*innen die oft nicht so einfache Rechtslage des Betriebsverfassunsrechtes und die Rolle des Betriebsrates anschaulich zu machen.
Im Rahmen einer Versetzung eines Arbeitnehmers wird der Betriebsrat nicht beteiligt. Der Arbeitnehmer ist mit der Versetzung nicht einverstanden, ist sich aber nicht sicher, ob er auf der Grundlage seines Arbeitsvertrages die Befolgung der Weisung verweigern darf.
Wir beraten in dieser Konstellation sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Betriebsrat rechtlich und taktisch im Zusammenspiel zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht. So geben wir dem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht an die Hand, da er wegen der fehlenden Beteiligung des Betriebsrates die Unwirksamkeit der Weisung einwenden kann. Der Betriebsrat kann seinerseits die Durchführung der Maßnahme/Versetzung verhindern oder aber aus taktischen Gründen zuwarten, ob der Arbeitgeber merkt, dass und wo er einen Fehler gemacht hat.
Ein Betrieb wird stillgelegt: wir beraten und vertreten den Betriebsrat bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich/Sozialplan. Wo es nötig ist, arbeiten wir mit Sachverständigen/Experten anderer Disziplinen gemeinsam für unsere Mandanten. Selbstverständlich agieren wir gemeinsam mit den jeweiligen Gewerkschaften, die vor Ort vertreten sind.
