INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT

Professionelle Betreuung in allen Arbeitsrechtbelangen.

Individuelles Arbeitsrecht

(außergerichtlich und gerichtlich)

  • Kündigungen

  • Abmahnungen

  • Vertragsstreitigkeiten

  • Zahlungsansprüche

etc.

Ein paar Beispiele aus der Praxis:

Der Klassiker: eine Arbeitnehmerin legt uns einen Aufhebungsvertrag vor, den ihr der Arbeitgeber angetragen hat. Das Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden. Wir beraten zu den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Fragestellungen (SGB III Arbeitslosenversicherung-Sperrzeitproblematik, Ruhenstatbestände) und der arbeitsrechtlichen Standortbestimmung und vor allem: zur richtigen Strategie. Dabei wird die konkrete arbeitsrechtliche Situation genau analysiert, mit unserer Mandantin ein ganz persönliches Ziel definiert und auf die Lebenssituation zugeschnitten gemeinsam ein Fahrplan entwickelt, wie es weitergehen soll.

Ein prekärer Fall: Der Monat ist zuende, der Lohn fällig, die Miete ebenso, das Konto leer – der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht.  Wir setzen den Lohnanspruch im arbeitsgerichtlichen Eilverfahren zügig durch: im Umfange des pfändungsfreien Einkommens kann das Arbeitsgericht den Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung zur Lohnzahlung verurteilen. Das hilft oft zunächst aus der größten Not. Die weiteren Lohnansprüche können dann in einem normalen Prozeß geltend gemacht werden.

„Er hat sich bemüht…“ Manche Arbeitgeber bemühen sich, ordentliche Zeugnisse zu schreiben, schaffen es aber gleichwohl nicht. Wir prüfen Zeugnisse, erstellen Entwürfe und machen notfalls Korrekturansprüche geltend, gerichtlich und außergerichtlich.

Konfrontation im bestehenden Arbeitsverhältnis ist manchmal nicht so gut. Wir begleiten natürlich auch im Hintergrund, ohne das die anwaltliche Begleitung gegenüber dem Arbeitgeber kundgetan werden muß.  Das schafft Orientierung und Sicherheit ohne eine unnötige Verschärfung im Arbeitsalltag. Und sobald es Not tut, kommen wir aus der Deckung.